AGB

I. Ausschließlichkeit
Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen – insbesondere in Einkaufsbedingungen des Bestellers – sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistungen, von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits keine Anerkenntnis abweichender Bedingungen.

II. Angebot
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
2. Änderungen und Ergänzungen oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Erklärungen und Mitteilungen des Bestellers nach Vertragsabschluss sind ebenfalls nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.
3. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben sind unverbindlich, soweit wir sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.

III. Liefer- und Leistungszeit sowie Abnahmebedingungen
1. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und verstehen sich als Lieferort. Bei Verkäufen ab Brauerei gelten die Lieferfristen und -termine auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
2. Die Brauerei garantiert nur eine pünktliche Belieferung, wenn die Bestellung mindestens 24 Stunden vor der Auslieferung eingegangen ist.
3. Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferverpflichtungen. Tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsabschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns Unterlieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern.
4. Wir verpflichten uns, die von uns hergestellten Getränke in einwandfreier Qualität zu liefern und alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware sachgemäß, insbesondere möglichst kühl und lichtgeschützt zu lagern und so zu behandeln, dass die Qualität bis zum Verbrauch der Ware erhalten bleibt. Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass die zuerst gelieferte Ware auch zuerst verkauft wird.

IV. Preise / Zahlungsbedingungen
1. Lieferungen erfolgen zu den bei der Brauerei jeweils geltenden Abgabepreisen und der am Liefertag gültigen Preisliste für die einschlägige Kundengruppe, franko Lieferung Kunde. Die Rechnungen sind ohne Abzug vierzehn Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
2. Die Brauerei kann Verzugszinsen von mindestens 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% berechnen. Als Zahlung gilt, wenn diese bei ihr eingegangen oder auf ihrem Konto gutgeschrieben ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch bei Zahlungsverzug bleibt vorbehalten.
3. Die Brauerei behält sich vor, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes der Lieferung zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder ihr bekannt werden, durch die ihre Forderung gefährdet ist.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Brauerei über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. Wechsel eingelöst ist. Die Herausgabe von Wechseln bedarf der Zustimmung der Brauerei, die Spesen und Kosten des Wechsels sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
5. Weist das Biergeldkonto des Kunden einen Schuldensaldo aus, so gelten Zahlungen des Kunden, gleich in welcher Höhe, stets als Zahlungen auf die jeweils älteste Schuld. Die Brauerei kann Zahlungen wahlweise zur Tilgung von Warenschulden, rückständigen Zahlungsraten, Darlehenszinsen und anderen Forderungen verwenden. lnsofern verzichtet der Schuldner auf sein Bestimmungsrecht nach § 366 BGB.
6. Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Veräußert der Besteller diese Waren seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderung aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus den von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab.

V. Erfüllungsort, Gefahrenübergang und Teillieferung
1. Erfüllungsort und Leistungsort für die Lieferung sind unsere Brauereiräume in Gersdorf.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Gefahr des Bestellers.
3. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen der Ware aus unseren Lagern, geht die Gefahr auch bei Lieferung frei Bestimmungsort auf den Besteller über.
4. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
5. Die Mindestabnahmemenge beläuft sich bei Flaschenbier auf eine Palette (Bestückung 40 Kästen) pro Sorte für Großhändler und Verleger.

VI. Gewährleistung
Mögliche Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, müssen der Brauerei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich bekanntgegeben werden. Mengenmäßige Mängel sind sofort bei Empfang der Sendung zu rügen. Maßgebend ist das Lieferscheindatum. Die Gewährleistung der Brauerei beschränkt sich auf das Recht zur Ersatzlieferung. Bei fehlgeschlagener Ersatzlieferung steht dem Kunden nach seiner Wahl ein Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

VII. Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung
Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

VIII. Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Brauerei als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. ln jedem Fall unseres Leistungsverzuges oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Ware bzw. Dienstleistung begrenzt, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert bzw. erbracht wurde.

IX. Leergut
Fässer, Kohlensäureflaschen, Kästen und Flaschen bleiben auch bei Pfanderhebung Eigentum der Brauerei (bei Handelswaren Treuhandeigentum der Brauerei). Bei Leergutverlusten gilt dessen Wiederbeschaffungspreis als Ersatz als vereinbart. Das Leergut wird vor jeder Veräußerung oder anderweitigen Veränderung durch den Kunden ausgeschlossen. Für den Verlust oder die Beschädigung des Leergutes trägt der Kunde die volle Gefahr.

X. Vermietung von Brauereieigentum
Bei unsachgemäßer Behandlung wird die Instandsetzung und bei fehlenden Teilen die Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Über den Umgang mit CO2 wurde ich belehrt, die Betriebsanleitung für die Schankanlage habe ich gelesen.

XI. Haftung des Mieters
Der Mieter des umseitigen Brauereieigentums haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit am Brauereieigentum eintreten. Die Haftung ist unbegrenzt. So haftet der Mieter auch für Schäden, die durch äußere Einwirkung am Brauereieigentum entstehen, gleich aus welchem Grund. Insbesondere hat der Mieter das Eigentum der Brauerei in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Der Mieter haftet weiter für Schäden, die er mit dem Brauereieigentum Dritten gegenüber verursacht hat.

XII. Verwendungsverbot
Behältnisse wie Krüge bzw. Gläser mit dem Dekor der Glückauf-Brauerei dürfen nicht zum Ausschank fremder Biere und alkoholfreier Getränke verwendet werden.

XIII. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Hohenstein-Ernstthal. Die Brauerei ist auch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu verklagen. Ist der Besteller kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.
2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Brauerei gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XIV. Datenschutz
Entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz willigt der Kunde in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein.

XV. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.