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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Stand 01.09.1995
- Ausschließlichkeit
Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen
- insbesondere in Einkaufsbedingungen des Bestellers - sind für uns
nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die
vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistungen, von Diensten oder Entgegennahme
von Zahlungen bedeutet unsererseits keine Anerkenntnis abweichender Bedingungen.
- Angebot
- Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst
durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
- Änderungen und Ergänzungen oder die Aufhebung eines Vertrages
oder dieser Bedingungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
wirksam. Erklärungen und Mitteilungen des Bestellers nach Vertragsabschluß sind
ebenfalls nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.
- Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten
oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben
sind unverbindlich, soweit wir sie nicht in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.
- Liefer- und Leistungszeit sowie Abnahmebedingungen
- Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung
und verstehen sich als Lieferort. Bei Verkäufen ab Brauerei gelten
die Lieferfristen und -termine auch mit Meldung der Versandbereitschaft
als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig
abgesandt werden kann.
- Die Brauerei garantiert nur eine pünktliche Belieferung, wenn die
Bestellung mindestens 24 Stunden vor der Auslieferung eingegangen ist.
- Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferverpflichtungen. Tritt eine
wesentliche Veränderung der bei Vertragsabschluß bestehenden
Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen,
behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen
oder wenn uns Unterlieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern.
- Wir verpflichten uns, die von uns hergestellten Getränke in einwandfreier
Qualität zu liefern und alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften
bei der Herstellung zu beachten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware sachgemäß, insbesondere
möglichst kühl und lichtgeschützt zu lagern und so zu behandeln,
daß die Qualität bis zum Verbrauch der Ware erhalten bleibt.
Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, daß die zuerst gelieferte
Ware auch zuerst verkauft wird.
- Preise / Zahlungsbedingungen
- Lieferungen erfolgen zu den bei der Brauerei jeweils geltenden Abgabepreisen
und der am Liefertag gültigen Preisliste für die einschlägige
Kundengruppe, franko Lieferung Kunde.
Die Rechnungen sind ohne Abzug vierzehn Tage nach Rechnungsdatum fällig
und zahlbar rein netto Kasse, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
wird.
- Die Brauerei kann Verzugszinsen von mindestens 4 % über dem Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 % berechnen. Als Zahlung
gilt, wenn diese bei ihr eingegangen oder auf ihrem Konto gutgeschrieben
ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch bei Zahlungsverzug
bleibt vorbehalten.
- Die Brauerei -behalt sieh vor, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
in Höhe des Rechnungswertes der Lieferung zu verlangen, wenn Umstände
eintreten oder ihr bekannt werden, durch die ihre Forderung gefährdet
ist.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Brauerei über
den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die
Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. Wechsel eingelöst ist.
Die Herausgabe von Wechseln bedarf der Zustimmung der Brauerei, die Spesen
und Kosten des Wechsels sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung
und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
- Weist das Biergeldkonto des Kunden einen Schuldensaldo aus, so gelten
Zahlungen des Kunden, gleich in welcher Höhe, stets als Zahlungen
auf die jeweils älteste Schuld. Die Brauerei kann Zahlungen wahlweise
zur Tilgung von Warenschulden, rückständigen Zahlungsraten, Darlehenszinsen
und anderen Forderungen verwenden. Insofern verzichtet der Schuldner auf
sein Bestimmungsrecht nach § 366 BGB.
- Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen
aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern.
Veräußert der Besteller diese Waren seinerseits, ohne den vollständigen
Kaufpreis im voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu
erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend
diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine
Forderung aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus
den von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab.
- Erfüllungsort, Gefahrenübergang und Teillieferung
- Erfüllungsort und Leistungsort für die Lieferung sind unsere
Brauereiräume in Gersdorf.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Gefahr
des Bestellers.
- Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer,
spätestens mit dem Verlassen der Ware aus unseren Lagern, geht die
Gefahr auch bei Lieferung frei Bestimmungsort auf den Besteller über.
- Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
- Die Mindestabnahmemenge beläuft sich bei Flaschenbier auf eine Palette
(Bestückung 40 Kästen) pro Sorte für Großhändler
und Verleger.
- Gewährleistung
Mögliche Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, müssen
der Brauerei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen
nach Empfang der Ware, schriftlich bekannt gegeben werden. Mengenmäßige
Mängel sind sofort bei Empfang der Sendung zu rügen. Maßgebend
ist das Lieferscheindatum. Die Gewährleistung der Brauerei beschränkt
sich auf das Recht zur Ersatzlieferung. Bei fehlgeschlagener Ersatzlieferung
steht dem Kunden nach seiner Wahl ein Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises
oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu. Weitere Gewährleistungsansprüche
sind ausgeschlossen.
- Aufrechnung. Zurückbehaltung oder Minderung
Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden,
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder unstreitig sind.
- Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus
positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und
aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Brauerei als auch gegen
deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- In jedem Fall unseres Leistungsverzuges oder von uns zu vertretender
Unmöglichkeit der Leistung ist unsere Haftung auf den Rechnungswert
der Ware bzw. Dienstleistung begrenzt, die nicht oder nicht rechtzeitig
geliefert bzw. erbracht wurde.
- Leergut
Fässer, Kohlensäureflaschen, Kästen und Flaschen bleiben auch
bei Pfanderhebung Eigentum der Brauerei (bei Handelswaren Treuhandeigentum
der Brauerei). Bei Leergutverlusten gilt dessen Wiederbeschaffungspreis als
Ersatz als vereinbart. Das Leergut wird vor jeder Veräußerung
oder anderweitigen Veränderung durch den Kunden ausgeschlossen. Für
den Verlust oder die Beschädigung des Leergutes trägt der Kunde
die volle Gefahr.
- Verwendungsverbot
Behältnisse wie Krüge bzw. Gläser mit dem Dekor der Glückauf-Brauerei
fen nicht zum Ausschank fremder Biere und alkoholfreier Getränke verwendet
werden.
- Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
- Ist der Besteller Vollkaufmannn, so ist der Gerichtsstand Hohenstein-Ernstthal.
Die Brauerei ist auch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu verklagen.
Ist der Besteller kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Brauerei
gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Datenschutz
Entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz willigt der Kunde in die geschäftsnotwendige
Verarbeitung seiner Daten ein.
- Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt.
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